Prozessuale Vertretung

Prozessuale Vertretung vor den staatlichen Gerichten in Frankreich und Deutschland

Prof. Dr. Jochen Bauerreis ist als sowohl in Frankreich (Rechtsanwaltskammer Straßburg) als auch in Deutschland (Rechtsanwaltskammer Freiburg i. Br.) zugelassener Rechtsanwalt und Avocat befugt, als Prozessbevollmächtigter vor den deutschen Gerichten (insbesondere vor dem Land- und Oberlandesgericht) als auch den französischen Gerichten (insbesondere vor dem Tribunal de Commerce, Tribunal de Grande Instance sowie der Cour d’Appel) aufzutreten. Prof. Dr. Jochen Bauerreis wird regelmäßig mit der Interessenvertretung seiner Mandanten im Rahmen von Gerichtsstreitigkeiten in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts beauftragt: Forderungseinziehung, einstweiliger Rechtschutz und Beweissicherungsverfahren sowie in den Hauptsacheverfahren (z.B. Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, Produkthaftung, Wettbewerbsrechtsverletzungen und unlauterer Wettbewerb, Gesellschafterstreitigkeiten).

Prof. Dr. Jochen Bauerreis übernimmt es ferner, die von nationalen Gerichten der Europäischen Union erlassenen Urteile in Frankreich und/oder Deutschland für vollstreckbar erklären zu lassen.

Sämtliche gerichtlichen Schriftsätze werden in der offiziellen Gerichtssprache verfasst und auf Wunsch des Mandanten übersetzt (Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch).

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