Europäischer Schiedsgerichtshof

Von 2012 bis 2017 war Prof. Dr. Jochen Bauerreis Generalsekretär der französischen Geschäftsstelle des Europäischen Schiedsgerichtshofs sowie Mitglied im Verwaltungsrat.
Von 2013 bis 2017 war Prof. Dr. Jochen Bauerreis außerdem Generalsekretär der Geschäftsstelle für internationale Schiedsgerichtsverfahren.

Der Europäische Schiedsgerichtshof ist ein Organ des Europäischen Streitbelegungs- und Schlichtungszentrums (Centre Européen d’Arbitrage et de Médiation) mit Sitz in Straßburg. Der Gerichtshof wurde im Jahr 1992 ins Leben gerufen und verwaltet seitdem die nationalen und internationalen Schiedsverfahren für Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen und insbesondere zwischen Kaufmännern.

Der Gerichtshof verfügt über ca. 20 nationale Niederlassungen („Delegationen“) in europäischen Ländern, vom Mittelmeerraum bis zum Nahen Osten.
Der Europäische Schiedsgerichtshof kann auf Grundlage einer Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel oder gemeinsame Anrufung des Schiedsgerichts) angerufen werden. Die Anrufung für innerstaatliche Schiedsverfahren erfolgt beim Sekretariat der zuständigen nationalen Delegation gemäß des national vorgesehenen Verfahrens.

Hingegen erfolgen die Anrufungen für internationale Schiedsverfahren bei einer der zwei internationalen Geschäftsstellen des Gerichtshofes (in Straßburg und  in Mailand, Italien).
Der Gerichtshof veranlasst für die jeweilige Rechtsstreitigkeit die Bestellung eines Schiedsgerichts und sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens.

Das Schiedsgerichtsverfahren hat zahlreiche Vorteile:

  • Die Wahl des Schiedsrichters durch die Parteien mit der Möglichkeit eines Einzelschiedsrichters
  • Eine Frist von neun Monaten für die Erlassung des Schiedsspruchs
  • Geringere Verfahrenskosten
  • Die Möglichkeit einer zweiten Instanz als Schiedsgericht
  • Das Vorliegen einer Geschäftsordnung, die das Verfahren genau bestimmt

Offiziellen Seite: http://cour-europe-arbitrage.org

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