International

Verhandlung und Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge

Prof. Dr. Jochen Bauerreis hat sich auf die Verhandlung und Gestaltung internationaler Wirtschaftsverträge spezialisiert. Hierzu gehören insbesondere internationale Warenkaufverträge, Lieferverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kooperationsverträge, Werk- und Subunternehmerverträge sowie Vertriebsverträge (Vertragshändlervertrag, Franchisevertrag, Handelsvertretervertrag). Prof. Dr. Jochen Bauerreis berät seine Mandanten bei der Auswahl und Gestaltung der wichtigsten Vertragsklauseln in internationalen Verträgen (Good-Faith-Klausel, Earn-Out-Klausel, Force Majeure-Klausel, Hold-Harmless-Klausel, Hardchip-Klausel, Haftungsfreizeichnungs- und -begrenzungsklausel, Wettbewerbs-Klausel, Vertragsstrafenklausel, Eigen-tumsvorbehaltsklausel) sowie der Standardklauseln der Incoterms 2010.

Prof. Dr. Jochen Bauerreis bietet ferner eine rechtliche Optimierung und Vereinheitlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Konzernebene an, indem er strukturell zwischen den nach internationalem Standard (z.B. UN-Kaufrecht/CISG) gestalteten Export- und Importgeschäftsbedingungen und den für die reinen Inlandsgeschäfte konzipierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterscheidet, die für jede nationale Tochtergesellschaft den zwingenden Bestimmungen der jeweiligen nationalen Rechtsordnung unterliegen müssen.

Prof. Dr. Jochen Bauerreis verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der adäquaten sowie optimierenden Gestaltung von verfahrensrechtlichen Vertragsklauseln wie z.B. den internationalen Gerichtsstandklauseln, Schiedsgerichtsklauseln sowie Rechtswahlklauseln.

Die Gestaltung der internationalen Verträge erfolgt auf Wunsch mehrsprachig in folgenden Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch.

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