EINE SCHADENSERSATZKLAGE AUFGRUND DES PLÖTZLICHEN ABBRUCHS LANGJÄHRIGER GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN IST VERTRAGLICH ZU QUALIFIZIEREN
EuGH 14.07.2016, C-196/15, Granarolo SpA/Ambrosi Emmi France SA
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In einem Urteil vom 14.07.2016 entschied der EuGH, dass gemäß der Brüssel I-Verordnung (heute durch die Brüssel Ia- Verordnung fortgeführt) eine Schadenersatzklage aufgrund plötzlichen Abbruchs langjähriger Geschäftsbeziehungen (zumindest dann) vertraglich zu qualifizieren ist, wenn zwischen den Parteien eine stillschweigende vertragliche Beziehung bestand.
Diese Rechtsprechung steht im Widerspruch zur Haltung der „Chambre commerciale“ (Kammer für Handelssachen) des französischen Kassationsgerichtshofs, wonach der plötzliche Abbruch von langjährigen Geschäftsbeziehungen als eine unerlaubte Handlung anzusehen ist.