Schiedsklausel vs. Allgemeiner klausel zur gerichtszuständigkeit

VORRANG DER SCHIEDSKLAUSEL ALS LEX SPECIALIS
CA Paris 25.11.2016 n° 15/17043, ch. 5-9

In einem Urteil vom 25.02.2016 hat das Berufungsgericht von Paris Folgendes entschieden: Sofern sich eine Schiedsklausel und eine allgemeine Klausel zur Gerichtszuständigkeit im gleichen V ertrag befinden, ist die Schiedsklausel als lex specialis vorrangig anzuwenden. Allerdings stellt dieses Urteil nicht eine andere Rechtsprechung (CA Paris 1. Kammer 22.11.2000 Saadi c/Huan) in Frage, wonach bei Vorliegen im gleichen Vertrag einer Schiedsklausel und einer Gerichtsstandklausel, nach der ein bestimmtes Gericht zuständig ist, beide Klauseln Internationales und deutsch-franzosisches sich gegenseitig neutralisieren und folglich auf die allgemeinen gesetzlichen V orschriften zur Gerichtszuständigkeit zurückzugreifen ist.

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