Weite Auslegung des Anwendungsbereichs einer Schiedsklausel

EINE SCHIEDSKLAUSEL KANN AUF DELIKTISCHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE ANWENDBAR SEIN

Cass. Civ. 1e 6.07.2016 n°15-19.521 F-PB


Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2016 entschieden, dass die Anwendbarkeit einer Schiedsklausel, die im Hinblick auf ihren Wortlaut allgemein gefasst ist und die Zuständigkeit des Sportschiedsgerichts für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vorsieht, auf deliktische Schadensersatzansprüche, nicht ganz offensichtlich ausgeschlossen ist.

Dieses Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes und führt zu einer Angleichung der Rechtsregel, die für Schieds- bzw. Gerichtsstandklausel gelten.

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